Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten des Regulierungsdienstes in Bezug auf die wirtschaftliche Regulierung des Flughafens Brussels Airport können in 5 Kategorien eingeteilt werden:
- Genehmigung und Einhaltung der Qualitätschartas für Passagiere und Flughafengesellschaften
- Genehmigung und Einhaltung von Flughafenentgelten der zu regulierenden Aktivitäten des Flughafens Brussels Airport
- Genehmigung und Einhaltung einer zwischen dem Flughafen Brussels Airport und den Bodenabfertigern geschlossenen Übereinkunft bezüglich des Dienstleistungsniveaus
- Beaufsichtigung des Abschlusses einer Übereinkunft bezüglich des Dienstleistungsniveaus zwischen dem Flughafen Brussels Airport und Belgocontrol
- Auferlegung des Inhalts der Einsatzbedingungen des Flughafens Brussels Airport und Bestimmung der Regeln hinsichtlich der Veröffentlichung dieser Einsatzbedingungen (Beschluss des Dienstes für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National vom 31. März 2006 über die Festlegung des Inhalts und der Modalitäten für die Bekanntgabe der Nutzungsbedingungen der Flughafenanlagen des Flughafens Brüssel-National – B.S. 03.05.2006
Außerdem hat der Regulierungsdienst eine weitreichende Untersuchungsbefugnis hinsichtlich der Einhaltung der aus der Betriebslizenz des Flughafens Brussels-Airport resultierenden Vorschriften. In diesem Zusammenhang verfügt der Regulierungsdienst ebenfalls über eine Sanktionierungsbefugnis.


