Treinhal

Mission und Vision

Der Dienst für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National ist das „Kontrollorgan“ der Eisenbahn und die „Wirtschaftsregulierungsbehörde“ des Flughafens Brüssel-National.

Der Dienst hat folgende Aufträge:

  • Überwachung des Marktes: Der Regulierungsdienst ist der wirtschaftliche Wachhund der Eisenbahnmärkte in Belgien bzw. des Flughafens Brüssel-National (Brussels Airport). Das bedeutet, dass er überwacht, ob die Prozesse auf diesen Märkten korrekt ablaufen und ob sich der Markt harmonisch entwickelt. Weiterhin überprüft der Dienst, ob die Gebühren für die Benutzung der Infrastruktur korrekt angewendet (Eisenbahn) oder auf korrekte Weise berechnet werden (Flughafen).
  •  Überwachung der Benutzerinteressen und des Gemeinwohls: Der Regulierungsdienst wacht ebenfalls über die Interessen der Benutzer, die Zugang zur Eisenbahn- oder Flughafeninfrastruktur haben möchten. Dieser Zugang muss auf nichtdiskriminerende Weise gewährt werden.
  • Beratung: Der Regulierungsdienst hat weiterhin noch die Aufgabe, die Behörde zu beraten, u. a. bei der Entwicklung von zukünftigen Reglementierungen in Bezug auf die wirtschaftliche Regulierung im Eisenbahn- und Flughafensektor.

Bei der Ausführung seiner Aufgaben verfolgt der Regulierungsdienst die folgende Vision:

  • Der Regulierungsdienst strebt danach ein belangreicher Akteur auf dem Gebiet zu sein, der in aller Unabhängigkeit und Autonomie seine Rolle spielen kann und hierbei größtmögliche Transparenz an den Tag legt.
  • Der Regulierungsdienst muss ferner eine Vertrauensperson für alle Betroffenen aus den betroffenen Sektoren sein.
  • Deswegen ist es von großer Wichtigkeit, dass die Mitglieder des Regulierungsdienstes über eine ausreichende professionelle Expertise verfügen und eine einwandfreie Integrität besitzen, um eine korrekte Abwiegung von Interessen in allen unternommenen Handlungen durchzuführen. Gesetzlich ist außerdem festgelegt, dass die Mitglieder des Regulierungsdienstes keine (vertraglichen oder anderen) Aktivitäten für Unternehmen oder Fahrwegbetreiber, die in dem zu regulierenden Sektor tätig sind, ausführen dürfen.