Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist der Dienst für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National ein Teil des Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen?
Antwort: Nein. Der Dienst für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National ist ein unabhängiger Dienst, der derzeit zwar im Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen integriert, diesem jedoch nicht hierarchisch angegliedert ist. Der Regulierungsdienst untersteht auf administrativem und funktionellem Gebiet dem Minister (Staatssekretär) für Mobilität. Dieser besitzt jedoch keine hierarchische Autorität über den Regulierungsdienst, mit Ausnahme in einigen klar definierten Fällen. Der Dienst trifft seine Entscheidungen somit völlig unabhängig.
Aus praktischen und logistischen Gründen nimmt der Regulierungsdienst Dienstleistungen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen in Anspruch. Diese Dienstleistungen betreffen hauptsächlich die Bereiche Logistik, Informatik und Unterstützung (wie z.B. Personal- und Budgetangelegenheiten).
Kann die Höhe der Flughafengebühren vom Flughafenbetreiber geändert werden?
Antwort: Nein. Im Prinzip sind die Flughafengebühren für einen Zeitraum von 5 Jahren festgelegt. Der jetzige Zeitraum läuft noch bis zum 31. März 2011. Innerhalb dieses Zeitraums werden die Flughafengebühren lediglich an die jährliche Indexierung angepasst. Nur in sehr genau definierten Ausnahmefällen können die Flughafengebühren auch im Laufe des Zeitraums von 5 Jahren geändert werden. Sowieso ist jede mögliche Änderung der Flughafengebühren an eine Kontrolle und Zustimmung des Regulierungsdienstes gebunden.
Kann ein Zugreisender oder Bürger Beschwerden beim Regulierungsdienst einreichen?
Antwort: Nein, der Dienst kümmert sich lediglich um die Beschwerden der Eisenbahnunternehmen und richtet sich nicht an Individuelreisende oder Bürger. Zugreisende im Binnenverkehr können ihre Anmerkungen über die Dienstleistung an die NGBE oder den Ombudsdienst richten.
Kann ich als Passagier eine Beschwerde beim Regulierungsdienst einreichen?
Antwort: Nein. Es besteht beim Regulierungsdienst kein formales Beschwerdeverfahren für Passagiere.
Der Regulierungsdienst kann jedoch stets eventuelle Beschwerden an die zuständigen Behörden (wie z.B. an den FÖD Wirtschaft oder FÖD Mobilität und Transportwesen) weiterleiten.
Welche Art von Beschwerde kann ich als Fluggesellschaft beim Regulierungsdienst einreichen?
Antwort: Momentan ist in den Vorschriften kein formales Beschwerdeverfahren beim Regulierungsdienst vorgesehen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Fluggesellschaften, die von Brüssel aus oder nach Brüssel operieren, eine informelle Beschwerde beim Regulierungsdienst einreichen können, wenn sie der Überzeugung sind, dass Probleme bezüglich der Flughafengebühren und/oder der Qualität der Dienstleistung auf dem Flughafen Brussels Airport bestehen. Auf der Basis seines Initiativrechts kann der Regulierungsdienst solche informellen Beschwerden weiter untersuchen und falls nötig Sanktionen einleiten.
Wo kann Berufung gegen die Beschlüsse des Regulierungsdienstes eingelegt werden?
Antwort: Was Flughafenangelegenheiten anbetrifft, können sowohl der Flughafen Brussels Airport als auch die Fluggesellschaften Berufung gegen die Beschlüsse des Regulierungsdienstes beim Appellationshof in Brüssel einlegen (Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2004 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen).
Was die Eisenbahnangelegenheiten anbetrifft, können der Fahrwegbetreiber Infrabel und der Eisenbahnbetreiber ebenfalls Berufung gegen die Beschlüsse des Regulierungsdienstes beim Appellationshof in Brüssel einlegen (Gesetze vom 26. Januar 2010 zur Änderung des Gesetzes vom 4. Dezember 2006 über die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, das Gesetz vom 19. Dezember 2006 über die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs und das Gerichtsgesetzbuch, die Rechtsmittel gegen bestimmte Beschlüsse des aufsichtführenden Organs und der Sicherheitsbehörde anbetreffend (2. Kapitel).

