Flughafenregulierung
Bei der Privatisierung des Flughafens Brüssel-National hat die Behörde ein Model der Wirtschaftsregulierung bestimmt. Die Betreibung des Flughafens Brüssel-National stellt ein natürliches Monopol dar. Trotz der Anwesenheit einiger konkurrierender Flughäfen in der weiteren Umgebung von Brüssel, besitzt Brüssel-National in seinem Einflussbereich eine Quasi-Monopolstellung.
Hierdurch erachtete es die Behörde für notwendig, eine verwaltungstechnische Beaufsichtigung der durch die privaten Betreiber vorgenommenen Preisfestsetzung und der Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu organisieren.
Der Brussels Airport Company (zu 75% in den Händen der australischen Macquarie Group Limited und 25% Eigentum des Belgischen Staates) wurde eine Betriebslizenz erteilt. Diese Betriebslizenz ist an eine Anzahl von Bedingungen und Regeln geknüpft, denen der Inhaber Rechnung zu tragen hat.
Der Regulierungsdienst wacht über die Einhaltung dieser Bedingungen und Regeln, um einem Missbrauch der Monopolstellung vorzubeugen.
Seit 2006 führt der Inhaber die wirtschaftliche Bezeichnung „Brussels Airport” für den Flughafen.


